Förderung bei Immobilienfinanzierungen
Es gibt verschiedenste Förderungen bei Baufinanzierungen. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten vor:
KfW-Förderung:
Die bundeseigene Förderbank KfW bietet im Bereich Bauen, Wohnen und Energiesparen ein breites Spektrum an Programmen, die zur Finanzierung von Investitionen in Wohnimmobilien dienen.
Förderzwecke sind die Schaffung von Wohneigentum, die energetische Gebäudesanierung, das Modernisieren von Wohnraum, die Errichtung von sparsamen Neubauten, die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien sowie Photovoltaikanlagen.
Eine Übersicht über die aktuell verfügbaren KfW-Programme finden Sie hier:
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
KfW-Wohneigentumsprogramm – Genossenschaftsanteile (134)
Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
Energieeffizient Bauen (153)
Energieeffizient Sanieren – Kredit Effizienzhaus (151)
Energieeffizient Sanieren – Kredit Einzelmaßnahmen (152)
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss Effizienzhaus (430)
Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss Einzelmaßnahmen (430)
Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431)
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
KfW: Erneuerbare Energien – Standard (270)/(274: Photovoltaik-Anlagen)
Die Zinssätze der KfW-Darlehen sind meist unter den Marktkonditionen, so dass man die Programme, wenn möglich, in eine Baufinanzierung mit einbinden sollte.
Bundesländer und Kommunen:
Viele Bundesländer und Kommunen bieten günstige Darlehen und Zuschüsse zum Thema Wohnraumförderung. Gefördert werden speziell Familien mit Kindern. Auch der Verkauf von subventioniertem Bauland wird verschiedentlich angeboten.
Bausparen:
Eine sehr bekannte Form der Förderung ist das Bausparen. Hier kann sich der Bauherr bereits auf viele Jahre im voraus günstige Zinsen sichern. Das ist speziell für Anschlussfinanzierungen interessant.
Daneben gibt es innerhalb vorgegebener Einkommensgrenzen noch eine Arbeitnehmersparzulage und eine Wohnungsbauprämie vom Staat, wenn man den Bausparvertrag über vermögenswirksame Leistungen (VL) bespart.
Baudenkmäler:
Eigennutzer und Investoren von Denkmalobjekten können die teils erheblichen Sanierungskosten steuerlich absetzen. Wer sein Denkmal selbst bewohnt, kann über zehn Jahre insgesamt 90 Prozent der Sanierungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen, Kapitalanleger sogar 100 Prozent – allerdings über zwölf Jahre. Somit kann die Steuerlast erheblich reduziert werden.
Riester-Förderung (Wohnriester):
Das gesamte angesparte Kapital eines Riestervertrages kann unmittelbar für Kauf/Bau einer Wohnung oder Tilgung der zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen verwendet werden.
Darüber hinaus werden Aufwendungen zur Tilgung eines Darlehens für die Anschaffung oder Herstellung einer Wohnung wie Beiträge zu einem Riester-Sparvertrag gefördert.
Fazit:
Zögern Sie nicht uns persönlich auf die aktuell möglichen Fördermöglichkeiten anzusprechen. Wir beraten Sie gerne.
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