Ablauf beim Notartermin – Kauf einer Immobilie

Vorbesprechung

Der Notar trifft sich mit den Vertragsbeteiligten um die Vertragsinhalte des Kaufvertrages zu besprechen. Der Notar prüft im Grundbuch eingetragene Belastungen und die Eigentümerdaten. Die im Grundbuch eingetragene Belastungen werden im Zuge der Abwicklung i.d.R. gelöscht.

Aufgrund dieser Vorbesprechnung erstellt der Notar einen Kaufvertragsentwurf, der sowohl den Eigentumsübergang des Grundstücks als auch der darauf befindlichen Immobilie regelt.

Dieser Kaufvertragsentwurf wird den Vertragsparteien nun zur Prüfung zugesandt.

Der Kaufvertragsentwurf wird auch von immer mehr Banken zwingend zur Finanzierungsbeantragung benötigt. Schließlich enthält der Kaufvertragsentwurf neben den für die Bank wichtigen Grundbuchdaten auch die genauen Angaben zum Kaufpreis.

Sind Immobilienmakler eingebunden wird dem Käufer meist ein dem Makler bekannter Notar vorgeschlagen. Der Käufer hat jedoch das Recht sich einen Notar seiner Wahl auszusuchen. Schließlich trägt der Käufer auch die Notarkosten.

Beurkundung

Im Beurkundungstermin wird der Kaufvertragsentwurf vollständig vorgelesen und mögliche Änderungswünsche in den Vertrag eingearbeitet. Sind alle Fragen geklärt kommt es zur Unterzeichnung von Käufer und Verkäufer.

Nach der Beurkundung

  • Käufer und Verkäufer erhalten nach der Beurkundung eine notariell beglaubigte Abschrift des Kaufvertrages. Der Notar beantragt die Eintragung einer Auflassungsvormerkung. Damit ist das Grundstück für den Käufer im Grundbuch reserviert. Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer vor einer möglichen Insolvenz des Verkäufers, die den Eigentumserwerb gefährden könnte.
  • Der Notar besorgt die für den rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch den Käufer erforderlichen Unterlagen. Dies sind im Wesentlichen eine Bescheinigung der Gemeinde zum gesetzlichen Vorkaufsrecht und Löschungsunterlagen für eingetragene Grundpfandrechte.
  • Der Notar meldet den Kaufvertrag an das zuständige Finanzamt (Grunderwerbsteuerstelle) woraufhin der Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid zugeschickt bekommt. Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland zwischen 5 und 6,5 % vom Kaufpreis.
  • Ist der Immobilienkauf durch eine Bank finanziert, so muß eine notarielle Grundschuldbestellung vorgenommen werden. Dazu benötigt der Notar ein Grundschuldbestellungsformular der finanzierenden Bank. Dies bekommt der Käufer mit der schriftlichen Finanzierungszusage oder den kompletten Vertragsunterlagen von seiner Bank.
  • Sind alle Voraussetzungen für einen Verkauf erfüllt und stehen keine rechtlichen Hindernisse im Wege, schickt der Notar dem Käufer die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung. Diese Kaufpreisfälligkeitsmitteilung schickt der Käufer zusammen mit dem unterschriebenen Zahlungsabrufformular an seine finanzierende Bank. Diese weist dann die Zahlung an.
  • Wenn der Eingang des vollständigen Kaufpreises auf den in der Fälligkeitsmitteilung genannten Konten erfolgt und bestätigt ist, stellt der Notar den Antrag auf Umschreibung des Eigentums beim zuständigen Grundbuchamt. Der Käufer ist dann Besitzer des Grundstücks und kann es uneingeschränkt nutzen. Alle Rechte und Pflichten des Grundstücks gehen auf den Käufer über.
  • Ist die Eintragung des Käufers als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch erfolgt, werden beide Parteien vom Notar darüber informiert. Damit ist der Eigentumsübergang abgeschlossen.